AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen von Dein Magic Moment.

I) VORBEMERKUNGEN - ALLGEMEINES -
GELTUNGSBEREICH

1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen – nachstehend abgekürzt „AGB“ 
bezeichnet – treten an die Stelle aller etwa bisher gültigen vergleichbaren 
Vereinbarungen und Bedingungen und werden nach Zusendung spätestens mit 
Auftragserteilung Vertragsbestandteil und Geschäftsgrundlage für alle Geschäfte, die mit unserem Unternehmen getätigt werden. 

2) Die AGB gelten auch dann, wenn künftig nicht mehr ausdrücklich auf sie Bezug 
genommen werden sollte, ersatzweise gelten die gesetzlichen Bestimmungen, 
insbesondere des Produkthaftgesetzes und des Handelsgesetzbuches. Diese 
AGB gelten zwischen Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen 
Rechts, ggf. des öffentlich-rechtlichen Sondervermögens und gegenüber Privatpersonen, soweit rechtlich möglich. 

3) Einkaufsbedingungen oder sonstige Vorschriften des Geschäftspartners haben, 
soweit sie von diesen AGB abweichen, keine Gültigkeit. Erfolgt dennoch eine 
Annahme unserer Lieferung durch den die abweichenden Regeln 
verwendenden Geschäftspartner, gelten die AGB in jedem Einzelfall als individuell vereinbart.

II) ANGEBOT UND VERTRAGSSCHLUSS

1) Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Aufträge, Preisvereinbarungen 
und alle anderen Nebenabreden werden erst durch schriftliche Bestätigung 
oder durch Rechnungserteilung für uns verbindlich. Dies gilt ebenso für 
Ergänzungen und Änderungen. 

2) Zeichnungen, Pläne, Abbildungen, Gewichte, Maße, Farben, Korrekturabzüge 
und Repro sowie sonstige Leistungsdaten sind nur verbindlich, wenn dies 
ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde. 

3) Sofern in der Auftragsbestätigung nichts anderes vereinbart, gelten alle unsere
Preise ab Werk zuzüglich MwSt. in der jeweiligen gesetzlichen Höhe. 
Versandkosten und Kosten für Repro und Klischees werden gesondert in 
Rechnung gestellt. 

4) Mengenabweichungen von 10 % sind aus technischen Gründen vorbehalten. 
Daher sind wir berechtigt, diese entsprechend zu liefern und zu berechnen. Der 
Käufer hat in diesem Fall kein Recht auf Nacherfüllung und kein Recht vom 
Vertrag zurückzutreten. 

5) Sofern im Angebot nicht anders vermerkt, halten wir uns 30 Tage - gerechnet 
ab dem Angebotsdatum - an die im Angebot genannten Preise, gebunden. 

6) Entstehen nach Vertragsabschluss für uns Zweifel über die Kreditwürdigkeit 
des Käufers/Bestellers, so sind wir berechtigt, die uns obliegende Leistung so 
lange zu verweigern, bis die Gegenleistung bewirkt oder Sicherheit für sie 
geleistet ist. Kommt der Käufer unserer Aufforderung, Sicherheit zu leisten, 
nicht innerhalb von 14 Tagen nach, so sind wir berechtigt, von dem Vertrag 
zurückzutreten. 
Zweifel über die Kreditwürdigkeit des Käufers werden insbesondere durch 
folgende Umstände begründet: Antrag auf Eröffnung bzw. Eröffnung des 
Insolvenzverfahrens, Einzelzwangsvollstreckung, Scheckproteste, Hingabe 
ungedeckter Schecks, falsche Angaben des Käufers über seine 
Kreditwürdigkeit oder ungünstige Auskünfte zugelassener Auskunfteien.

III) ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

1) Sofern in der Auftragsbestätigung nichts anderes vereinbart, sind unsere
Rechnungen 14 Tage ab Rechnungsdatum ohne Abzug fällig.

2) Bei Überschreitung des Zahlungstermins vom 15. Rechnungstag an ist der 
fällige Betrag zuzüglich unserer Kosten für in Anspruch genommenen 
Bankkredit, mindestens aber 5 % p. a. zu verzinsen, unbeschadet 
weitergehender Ansprüche. Die Zahlungstermine sind Fixtermine. Für den 
Eintritt dieser Verzinsungspflicht bedarf es deshalb keiner besonderen 
Mahnung.

IV) HERSTELLUNGSWERKZEUGE, DRUCK UND
KORREKTURABZÜGE

1) Muster, Formen, Filme, Klischees und sonstige zur Herstellung notwendigen 
Werkzeuge aller Art bleiben unser Eigentum. Dies gilt auch dann, wenn sich ein 
Kunde oder Interessent an deren Herstellung finanziell beteiligt bzw. diese voll 
getragen hat.

2) Wir haben das Eigentums- und Urheberrecht an allen Abbildungen, 
Zeichnungen, Kalkulationen, schriftlichen Unterlagen, Werkzeugen, Mustern, 
Handmustern, grafischen Leistungen und Dummies. Sofern der Käufer nach 
Bemusterung oder grafischer Leistung durch uns anderweitig ausführen lässt, 
behalten wir uns vor, den uns entstandenen Schaden beim Kunden geltend zu
machen.

3) Die Herstellungswerkzeuge werden mindestens 3 Jahre – gerechnet ab 
Rechnungsstellung des Auftrages – bei uns aufbewahrt.

4) Das Recht, im Kundenauftrag gefertigte Artikel als Muster oder zu
Werbezwecken weiterzuverwenden, behalten wir uns vor.

5) Für vom Käufer stornierte Aufträge sind die bis dahin entstanden Kosten für 
Repro, Werkzeuge, Zeichnungen, Dummies und Muster zu tragen.

6) Bei flexiblen Packstoffen arbeiten wir im Flexodruck. Technisch bedingt können 
Passdifferenzen sowie geringfügige Farbtoleranzen auftreten, die jedoch vom 
Käufer als vertragsgemäße Leistung anerkannt werden.

V) LIEFERUNG UND GEFAHRÜBERGANG 

1) Die Einhaltung unserer Lieferverpflichtungen setzt die Abklärung aller
technischen Fragen voraus.

2) Wird die Lieferung durch höhere Gewalt, Betriebsstörungen technischer oder 
personeller Art, Streiks, Aussperrung, behördliche Eingriffe, 
Energieversorgungsstörungen und Belieferungsschwierigkeiten ohne unser 
Verschulden und in unvorhersehbarer Weise verzögert, so verlängert sich die 
Lieferfrist bis die Leistungsstörung beseitigt ist (Selbstlieferungsvorbehalt).

3) Wird durch die genannten Umstände die Lieferung oder Leistung unmöglich 
oder unzumutbar, so werden wir von unserer Leistungspflicht frei.

4) Sofern die Lieferverzögerung länger als einen Monat andauert, sind beide
Vertragsteile berechtigt vom Vertrag zurückzutreten.

5) Die Lieferung erfolgt auf Kosten und Gefahr des Auftragsgebers. Bei 
gewünschtem Expressgut oder Eilgut gehen die Mehrkosten ebenfalls zu
Lasten des Bestellers.

6) Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Sendung an die den Transport 
ausführende Firma übergeben worden ist oder zwecks Versendung unser 
Lager verlassen hat bzw. die Versandbereitschaft für die Ware angezeigt 
wurde.

VI) GEWÄHRLEISTUNG - MÄNGELHAFTUNG

1) Mängelansprüche des Bestellers setzten voraus, dass dieser seinen nach § 
377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten 
ordnungsgemäß nachgekommen ist.

2) Unsere Waren sind verderblich. Soweit nicht anders vereinbart wurde, wird von
uns frische Ware geliefert. Die Haltbarkeit der Waren ist vom Kunden bei uns 
zu erfragen oder aus den Spezifikationen zu entnehmen. Die von uns 
genannten Mindesthaltbarkeitsdaten gelten nur bei sachgerechter Lagerung.

3) Der Käufer erklärt sich bereit, Zähldifferenzen von 3 % nach oben oder unten 
zu akzeptieren. Eine Ausschussquote von maximal 2 % der Gesamtlieferung 
stellt keinen Reklamationsgrund dar.

4) Beanstandungen die auf unsachgemäße Lagerbedingungen zurückzuführen
sind, können nicht anerkannt werden.

6) Bei fristgerechter und berechtigter Beanstandung haben wir nach unserer Wahl 
das Recht zur Ersatzlieferung mit erneuter Lieferfrist oder zur Rücknahme der 
Waren gegen Gutschrift oder Nachbesserung. Weitergehende Ansprüche des 
Kunden insbesondere Wandlung, Minderung oder Schadenersatz, sind 
ausgeschlossen. Bei Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft bleibt ein 
eventueller Schadenersatzanspruch von 10 % des Rechnungswerts der 
gelieferten Ware beschränkt. Die Verjährung tritt innerhalb eine Monats nach 
Ablehnung der Mängelrüge durch uns ein.

7) Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt 12 Monate, gerechnet ab 
Gefahrenübergang.

8) Der Käufer versichert, dass die von ihm uns zur Verfügung gestellten 
reprofähigen Druckvorlagen in seinem Eigentum stehen und frei von Rechten 
Dritter sind. Für den Fall, dass hier von Dritten eine Schadensersatzforderung 
geltend gemacht wird, stellt uns der Käufer von dieser Forderung frei.
Dies gilt auch für Reprovorlagen, die uns nur teilweise vom Käufer zur 
Verfügung gestellt wurden. Der Käufer ist verpflichtet, sich die Rechte Dritter, 
wie Urheberrechte und Namensrechte zu verschaffen.

VII) EIGENTUMSVORBEHALTSSICHERUNG

1) Die gelieferte Ware bleibt bis zur Bezahlung des Kaufpreises und Tilgung aller aus der Geschäftsverbindung bestehenden und noch entstehenden 
Forderungen als Vorbehaltsware unser Eigentum.

2) Bei Zahlungsverzug oder Zahlungsunfähigkeit des Käufers sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware nach Mahnung zurückzunehmen und der Käufer ist zur Herausgabe unter Verzicht auf alle Einreden verpflichtet. Wahlweise können wir zur Bezahlung eine angemessene Nachfrist setzen, in welcher wir androhen, dass nach fruchtlosem Ablauf der Frist die Vertragserfüllung abgelehnt werden wird. Nach fruchtlosem Ablauf der Nachfrist sind wir berechtigt, die 
Vorbehaltsware an uns zu nehmen und Schadensersatz zu verlangen.

3) Alle vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den verlängerten 
Eigentumsvorbehalt.

VIII) GERICHTSSTAND – ERFÜLLUNGSORT

1) Soweit gesetzlich zulässig, ist Bretten ausschließlicher Gerichtsstand für alle
sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden 
Streitigkeiten

2) Solange sich aus der Auftragsbestätigung nichts anders ergibt, ist unser 
Geschäftssitz Erfüllungsort.

IX) SCHLUSSBESTIMMUNGEN

1) Sollte eine einzelne Bestimmung des Vertrages mit dem Kunden einschließlich der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Reglung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen Regelung möglichst nahe kommt.

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